Allgemein Geschäftsbedingungen
1. VERTRAGSPARTNER
Vermittlung von SAILurDream Yachtcharter (Agentur) geschlossen.
Es handelt sich nicht um eine Pauschalreise.
2. BINDUNGSFRIST
Die Annahmeklärung des Charterers kann schriftlich oder mündlich innerhalb der Annahmefrist erfolgen. Die Annahmefrist ist beschränkt auf die Optionsdauer, welche dem Charterer mit Erhalt des Vertrags mitgeteilt wurde.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlung des Charterpreises ist mit Vertragsabschluß in Raten gemäß Rechnung fällig und in eine Anzahlung und eine Restzahlung gegliedert.
Sofern nicht anderweitig vereinbart, beträgt die Anzahlung 50% des Charterpreises.
Zahlt der Charterer nicht fristgemäß, kann der Vercharterer nach schriftlicher Mahnung vom Vertrag zurücktreten und die Anzahlung als Stornogebühr einbehalten.
4. WIDERRUFSBELEHRUNG
Gemäß BGB § 312g Abs. 2 Nr. 9 gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge über Freizeittätigkeiten mit spezifischem Termin, also auch nicht für diesen Mietvertrag einer Yacht.
Mit Abschluß des Vertrages gelten somit die Stornobedingungen.
5. STORNOBEDINGUNGEN
Kann der Charterer die Charter nicht antreten, so teilt er den Stornowunsch der Agentur unverzüglich mit, um eine erneute Vermietung zu begünstigen.
Mit Ausnahme von Grenzschliessungen und Pflichtquarantäne im Land der Leistungserbringung gibt es kein Sonderstornorecht für diesen Mietvertrag und es gelten folgende Bedingungen:
- Bei Stornierung bis 2 Monate vor Charterbeginn entspricht die Stornogebühr der Anzahlung
- Bei Stornierung weniger als 2 Monate vor Charterbeginn beträgt die Stornogebühr 100% des Charterpreises.
Gelingt nach einer Stornierung eine Ersatzvermietung durch die Agentur zu gleichen Konditionen, erhält der Charterer seine Zahlung abzüglich Bearbeitungskosten von mindestens 20% des Charterpreises zurück.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. Entsprechende Vorschläge erhält der Charterer mit dem Chartervertrag.
6. HAFTUNG UND PFLICHTEN DES VERCHARTERERS
Der Vercharterer ist nicht haftbar für Verlust oder Schäden am Eigentum des Charterers oder dessen Gäste, ebenso nicht für persönliche Unfälle des Charterers, dessen Gäste oder evtl. anderer an Bord befindlicher Personen. Der Vercharterer haftet nur soweit für Schäden, als diese vom Versicherungsvertrag der Yacht umfasst sind. Die Yacht ist wie folgt versichert:
- Vollkaskoversicherung für Schiff, Ausrüstung und Inventar mit einer Selbstbeteiligung je Schadensereignis. Die Selbstbeteiligung geht in Form der hinterlegten Kaution auf den Charterer über.
- Haftpflichtversicherung für Personenschäden und für Sachschäden. Die Selbstbeteiligung geht in Form der hinterlegten Kaution auf den Charterer über. Der Charterer verzichtet gegenüber dem Vercharterer auf alle Einwendungen gegen Inhalt und Deckungshöhe des Versicherungsvertrages.
Eine Skipperhaftpflichtversicherung wird empfohlen. Entsprechende Vorschläge erhält der Charterer mit dem Chartervertrag. Kann der Vercharterer die gebuchte Yacht, oder eine gleichwertige Ersatzyacht, nicht vertragsgemäß zu Charterbeginn zur Verfügung gestellt, kann der Charterer frühestens 48 Stunden nach vertraglichem Charterbeginn, bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten. Als gleichwertige Ersatzyacht gilt eine Yacht die im Listenpreis nicht günstiger ist und nicht weniger Kabinen bietet. Bei Rücktritt vom Vertrag sind weitergehende Ersatzansprüche (z.B. Reise-, Übernachtungs- und sonstige Kosten) ausgeschlossen. Tritt der Charterer nicht vom Vertrag zurück, so behält er Anspruch auf Erstattung der anteiligen Chartergebühr für die Zeit, um die das Schiff später einsatzfähig wurde bzw. die Erstattung der Preisdifferenz aus der Preisliste, sofern zutreffend. Sollte bereits mehr als eine Woche vor Charterbeginn feststehen, daß die Yacht nicht termingerecht zur Verfügung stehen wird, verpflichtet sich der Vercharterer den Charterer darüber zu unterrichten. In diesem Fall kann der Charterer bereits vor Charterbeginn bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen, aus diesem Vertrag zurücktreten.
6. HAFTUNG UND PFLICHTEN DES VERCHARTERERS
Der Vercharterer ist nicht haftbar für Verlust oder Schäden am Eigentum des Charterers oder dessen Gäste, ebenso nicht für persönliche Unfälle des Charterers, dessen Gäste oder evtl. anderer an Bord befindlicher Personen. Der Vercharterer haftet nur soweit für Schäden, als diese vom Versicherungsvertrag der Yacht umfasst sind. Die Yacht ist wie folgt versichert:
- Vollkaskoversicherung für Schiff, Ausrüstung und Inventar mit einer Selbstbeteiligung je Schadensereignis. Die Selbstbeteiligung geht in Form der hinterlegten Kaution auf den Charterer über.
- Haftpflichtversicherung für Personenschäden und für Sachschäden. Die Selbstbeteiligung geht in Form der hinterlegten Kaution auf den Charterer über. Der Charterer verzichtet gegenüber dem Vercharterer auf alle Einwendungen gegen Inhalt und Deckungshöhe des Versicherungsvertrages.
Eine Skipperhaftpflichtversicherung wird empfohlen. Entsprechende Vorschläge erhält der Charterer mit dem Chartervertrag. Kann der Vercharterer die gebuchte Yacht, oder eine gleichwertige Ersatzyacht, nicht vertragsgemäß zu Charterbeginn zur Verfügung gestellt, kann der Charterer frühestens 48 Stunden nach vertraglichem Charterbeginn, bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten. Als gleichwertige Ersatzyacht gilt eine Yacht die im Listenpreis nicht günstiger ist und nicht weniger Kabinen bietet. Bei Rücktritt vom Vertrag sind weitergehende Ersatzansprüche (z.B. Reise-, Übernachtungs- und sonstige Kosten) ausgeschlossen. Tritt der Charterer nicht vom Vertrag zurück, so behält er Anspruch auf Erstattung der anteiligen Chartergebühr für die Zeit, um die das Schiff später einsatzfähig wurde bzw. die Erstattung der Preisdifferenz aus der Preisliste, sofern zutreffend. Sollte bereits mehr als eine Woche vor Charterbeginn feststehen, daß die Yacht nicht termingerecht zur Verfügung stehen wird, verpflichtet sich der Vercharterer den Charterer darüber zu unterrichten. In diesem Fall kann der Charterer bereits vor Charterbeginn bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen, aus diesem Vertrag zurücktreten.